INDOLEROnews 05/2021 - Freud und Leid zur Maienzeit!

Guten Tag, liebe Freunde des außergewöhnlichen Tees!


Der Inhalt dieser Ausgabe der INDOLEROnews
ist tatsächlich einer der spannendsten
in ihrer Geschichte.
Warum?
Weil ich nämlich erstmals bis
vor wenigen Minuten nicht wusste,
was konkret ich Ihnen mitteilen werde.

Ursprünglich geplant war ja
ein euphorischer Jubel-Newsletter à la
„Bald ist's soweit, in wenigen Tagen
dürfen wir Sie
 wieder bewirten:
Ab dem 19. Mai öffnet endlich-endlich-endlich
auch die gemütliche Teestube ihre Pforten!“

Bloß, da war die ganze Zeit über so eine leise,
aber kritische Stimme, die uns keine Ruhe ließ,
indem sie ständig wisperte:
„Bist du dir da wirklich sicher?
Das Indolero ist ja rechtlich keine Gastronomie,
sondern genau genommen ein ‚Handel mit Stehkaffee‘
und für den Handel gilt ja die gesetzlich vorgeschriebene
20m²/Kunde-Regel. Erkundig dich da lieber nochmal…!“

Unnötig zu erwähnen, dass diese Stimme
eine äußerst hartnäckige war
und sich nicht so leicht ignorieren ließ.
Also habe ich mich Anfang dieser Woche
meinem Schicksal gefügt und nach einer
unergiebigen Recherche der offiziellen Verordnung,
am Dienstag bei der Wirtschaftskammer angerufen
um dort die ernüchternde Antwort zu erhalten,
dass diese blöde Stimme doch Recht hatte:

Ohne Gastronomie-Konzession gilt indoor
besagte 20m²-Regel und somit
die schwierige Entscheidung 
zwischen
Teegeschäfts- oder Teestuben-Kunden.


Hmpf…
 


Außerdem haben wir in den letzten Wochen
häufig den sehnsüchtigen Kundenwunsch vernommen,
endlich auch mal wieder zum Tee-Trinken und
nicht nur zum Tee-Kaufen kommen zu dürfen.
Somit war hier definitiv keine
Entweder-Oder-Lösung gefragt.

Das naheliegendste wäre ja wohl,
einfach ein paar Tische vors Geschäft zu stellen.
Vor einigen Jahren haben wir diesbezüglich aber
von der Gemeinde die unbefriedigende Info erhalten,
dass dafür die Böheimgasse zu schmal sei.

Also hab ich gestern nochmal die
zuständigen Herrschaften am Magistrat kontaktiert
und tatsächlich einen unheimlich netten
und engagierten Beamten am Rohr gehabt,
der sich nach langem Hin und Her
mit mir auf eine maximal
zulässige Tischbreite geeinigt hat,
sodass Ihr Lieblings-Teehaus
- aus heutiger Sicht! -
nun tatsächlich 
ab dem 19. Mai
(vorerst mal bis Ende Juni)

wieder ein paar Sitzplätze an der frischen Luft
zum Verweilen und Genießen anbieten darf!

Ab sofort heißt’s also für uns:
Immer brav aufessen, damit das Wetter schön bleibt! 

Das soeben geführte 2. Telefonat in dieser Woche
mit der Wirtschaftskammer brachte leider wieder
etwas Ernüchterung in die Aufmach-Euphorie.
Denn, auch wenn der Handel weitgehend
Zutritts-Test-frei bleibt, brauchen jene Kunden,
die verweilen wollen, trotzdem die gastroüblichen
max. 72-Stunden alten negativen PCR-Tests bzw.
max. 48-Stunden alten negativen Antigen-Tests
oder einen Impfnachweis
oder die Bestätigung einer durchgemachten
Coronaerkrankung in den letzten 6 Monaten
UND müssen sich registrieren lassen.
Uff, es lebe die Bürokratie! 

Wenn Sie das alles aber nicht abschreckt,
dann freuen wir uns jetzt schon rasend darauf,
Ihnen mal wieder einen unserer wundervollen Tees
zubereiten zu dürfen! 
Tipp: Gerade an den ersten sonnigen Tagen wär's wahrscheinlich
nicht verkehrt, sicherheitshalber vorm Herkommen kurz anzurufen,
damit Sie auch sicher eins der lauschigen Platzerln ergattern. 



Übrigens:
Nachdem’s jetzt wieder wärmer wird,
ist auch bereits die glorreiche
FROZEN T*SHAKE-Zeit angebrochen.
Und diese großartigen Teekreationen lassen sich
selbstverständlich auch unterwegs 'to go' genießen.

Wer weiß, vielleicht fällt uns in den nächsten Wochen
ja noch die eine oder andere neue Sorte dazu ein.

Sind durchaus spannende Zeiten, 
in denen wir momentan leben, nicht wahr?

Bis bald,
auf eine die-Seele-streichelnde Tasse Tee,

Ihre
Barbara Neumann-Schramböck

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